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   BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16   

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https://dejure.org/2017,53038
BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16 (https://dejure.org/2017,53038)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2017 - V ZR 217/16 (https://dejure.org/2017,53038)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2017 - V ZR 217/16 (https://dejure.org/2017,53038)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, §§ 2, 3 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Beschwer des Klägers nach seinem Kosteninteresse; Erklärung der (Teil-)Erledigung durch den Kläger mit der Berufungseinlegung nach Abweisung einer von mehreren Klageanträgen durch Teilurteil

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Wert der Beschwer entsprechend Kosteninteresse der mit Berufung erklärten (Teil-)Erledigung des Klägers (hier: Antrag auf Löschungsbewilligung)

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Berufung: Bemessung der Beschwer des Klägers bei Abweisung eines von mehreren Klageanträgen durch Teilurteil und Erledigungserklärung des Klägers insoweit mit der Berufungseinlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Bemessung der Beschwer des Klägers nach seinem Kosteninteresse; Erklärung der (Teil-)Erledigung durch den Kläger mit der Berufungseinlegung nach Abweisung einer von mehreren Klageanträgen durch Teilurteil

  • rechtsportal.de

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Bemessung der Beschwer des Klägers nach seinem Kosteninteresse; Erklärung der (Teil-)Erledigung durch den Kläger mit der Berufungseinlegung nach Abweisung einer von mehreren Klageanträgen durch Teilurteil

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Berufung: Bemessung der Beschwer des Klägers bei Abweisung eines von mehreren Klageanträgen durch Teilurteil und Erledigungserklärung des Klägers insoweit mit der Berufungseinlegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwertbemessung bei (Teil-)Erledigung nach Abweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 571
  • MDR 2018, 301
  • FamRZ 2018, 447
  • WM 2018, 291
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02

    Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Dieses ist nicht nach der Differenzrechnung, sondern dadurch zu ermitteln, dass der Streitwert des abgewiesenen Klageantrags ins Verhältnis zum Gesamtstreitwert gesetzt und die sich nach dieser Quote auf den abgewiesenen Antrag entfallende Kostenbelastung errechnet wird (Abgrenzung u.a. zu BGH, Beschluss vom 13. Juli 2005, XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, 1729).

    Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Kosteninteresse ein Wert nur insoweit beizumessen ist, als die Kosten nicht ohnehin angefallen sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87, MDR 1989, 58 f.; Beschluss vom 25. September 1991 - VIII ZR 157/91, WM 1991, 2009, 2010; Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, 1729; Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZR 47/09, juris Rn. 5).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Grundsätzlich ist bei einem Streit um die Löschung einer Zwangssicherungshypothek für die Beschwer des Klägers der Nennbetrag des eingetragenen Rechts maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04, NJW 2006, 1286 Rn. 4, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 166, 74).
  • BGH, 10.01.2017 - VIII ZR 98/16

    Berufung: Bemessung des Beschwerdegegenstands bei Begehren des verklagten Mieters

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Zwar kann in der Revisionsinstanz die gemäß §§ 2, 3 ZPO im freien Ermessen des Berufungsgerichts liegende Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes im Sinne von § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 98/16, NZM 2017, 358 Rn. 15; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 7).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 289/87

    Bestimmung der Beschwer bei einseitiger teilweiser Erledigung der Hauptsache in

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Kosteninteresse ein Wert nur insoweit beizumessen ist, als die Kosten nicht ohnehin angefallen sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87, MDR 1989, 58 f.; Beschluss vom 25. September 1991 - VIII ZR 157/91, WM 1991, 2009, 2010; Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, 1729; Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZR 47/09, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 66/15

    Pflicht zur Begründung einer nachgeholten Zulassungsentscheidung durch das

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Zwar kann in der Revisionsinstanz die gemäß §§ 2, 3 ZPO im freien Ermessen des Berufungsgerichts liegende Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes im Sinne von § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 98/16, NZM 2017, 358 Rn. 15; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 7).
  • BGH, 28.01.2010 - III ZR 47/09

    Erreichen der erforderlichen Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Kosteninteresse ein Wert nur insoweit beizumessen ist, als die Kosten nicht ohnehin angefallen sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87, MDR 1989, 58 f.; Beschluss vom 25. September 1991 - VIII ZR 157/91, WM 1991, 2009, 2010; Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, 1729; Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZR 47/09, juris Rn. 5).
  • BGH, 25.09.1991 - VIII ZR 157/91

    Einseitige Teilerledigungserklärung des Klägers in der Berufungsinstanz -

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Kosteninteresse ein Wert nur insoweit beizumessen ist, als die Kosten nicht ohnehin angefallen sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87, MDR 1989, 58 f.; Beschluss vom 25. September 1991 - VIII ZR 157/91, WM 1991, 2009, 2010; Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, 1729; Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZR 47/09, juris Rn. 5).
  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 57/16

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstandes bei abgewiesener

    aa) Die gemäß §§ 2, 3 ZPO im freien Ermessen des Berufungsgerichts liegende Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes kann allerdings vom Senat nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht, etwa weil es bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt hat, die Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Senatsurteile vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 14; vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 17. November 2017 - V ZR 217/16, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 98/16, NZM 2017, 358 Rn. 15; vom 17. November 2015 - II ZB 8/14, WM 2016, 96 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 18.09.2018 - VI ZB 26/17

    Bestimmung des Werts der Beschwer des Klägers im Fall einer einseitigen

    Der Wert dieser Kosten ist dabei - sofern in dem angefochtenen Urteil wie im Streitfall über die Teilerledigung entschieden worden ist (BGH, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 217/16, NJW-RR 2018, 571 Rn. 10) und der Rechtsmittelkläger sowohl die Entscheidung über die Hauptsache als auch über die Teilerledigung zum Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens macht (Senatsurteil vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92, VersR 1993, 625, 626) - durch eine auf den Zeitpunkt der Teilerledigung bezogene Differenzrechnung zu ermitteln, die ergibt, um welchen Betrag diejenigen Kosten überschritten worden sind, die angefallen wären, wenn der Kläger den Rechtsstreit von Anfang an nur über den nicht erledigten Teil der Hauptsache geführt hätte (Beschlüsse vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87, MDR 1989, 58 f.; vom 25. September 1991 - VIII ZR 157/91, WM 1991, 2009, 2010; vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728 f.; vom 28. Januar 2010 - III ZR 47/09, juris Rn. 5 sowie Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 217/16, NJW-RR 2018, 571 Rn. 9).

    Er hat ihr mit dem Argument eine Absage erteilt, dass dem Kosteninteresse ein Wert nur insoweit beizumessen ist, als die Kosten nicht ohnehin angefallen sind (ebenda; vgl. auch Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 217/16, NJW-RR 2018, 571 Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2022 - U (Kart) 4/21
    Soweit die Klägerin die Klageanträge mit der Berufung für erledigt erklärt hat, entspricht der Streitwert den auf den für erledigt erklärten Teil entfallenden Kosten der Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2017 - V ZR 217/16, Rn. 7 ff. bei juris) und ist mit bis zu 22.000 Euro zu bewerten.
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZB 68/17

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig bzgl. des Werts des

    Das Berufungsgericht hat bei seiner Festsetzung des Beschwerdewerts auf lediglich 500 EUR die Grenzen seines ihm durch § 3 ZPO eingeräumten Ermessens nicht überschritten und von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2009 - II ZB 16/08, NJW 2009, 3161 Rn. 9; Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 217/16, WM 2018, 291 Rn. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2022 - 2 Sa 446/21

    Undifferenziertes Leistungsentgelt - Krankengeldzuschuss - Kirchliche Arbeits-

    Dieses Kosteninteresse ist dadurch zu ermitteln, dass der Streitwert der abgewiesenen Klageanträge zu 1. bis 3. ins Verhältnis zum Gesamtstreitwert gesetzt und die sich nach dieser Quote auf die abgewiesenen Klageanträge zu 1. - 3. entfallende Kostenbelastung errechnet wird (vgl. hierzu BGH 10. November 2017 - V ZR 217/16 -).
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